Aus der Satzung der Prostata-Selbsthilfegruppe Münster e.V.

von der Mitgliederversammlung am 28. 2. 2019 einstimmig verabschiedet:

 

§ 3 Datenschutz

1. Zur Erfüllung und im Rahmen des Vereinszwecks und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben gemäß §2 der Satzung Prostata –Selbsthilfegruppe Münster e.V. erfasst der Verein die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Jeder Betroffene hat ein Recht auf:

a. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie den Zweck der Speicherung entsprechend §34 BDSG

b. Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten sofern sie unrichtig sind (§ 35 BDSG)

c. Sperrung der zu einer Person gespeicherten Daten, soweit ihre Richtigkeit von Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt (§ 35 Abs.3 BDSG)

d. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 BDSG.

3. Sowohl den Organen des Vereins als auch den Amtsträgern und Mitarbeitern des Vereins ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sie sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht über das Ausscheiden des o.g. Personenkreises aus dem Verein hinaus.